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Die Energiekrise, erheblich gestiegene Energiepreise und die gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit zur Erneuerung der Heizungsanlage veranlasst viele Hausbesitzer zur Erneuerung der alten Heizungsanlagen durch Systeme mit erneuerbaren Energien.
Ende Juli 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die bestehende Förderung überarbeitet, und noch stärker auf erneuerbare Energien und die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ausgerichtet. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Förderung von Gasheizungen aufgehoben wurde. Konkret sind dies Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen. Dafür gibt es einen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent für Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Dieser Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent wird zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.
Für diesen Heizungs-Tausch-Bonus gelten folgende Kriterien und Bedingungen:
Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass die Fördersätze insgesamt angepasst wurden. Sie sind etwas geringer, bleiben aber weiterhin auf einem hohen Niveau und ermöglichen damit eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis.
Weitere Anpassungen betreffen beispielsweise den Wärmepumpen-Bonus, der zusätzlich 5 Prozent Förderung bei besonders effizienten Wärmepumpen-Anlagen ermöglicht.
Eine Übersicht der Fördersätze für verschiedene Heizungsanlagen finden Sie unter: www.bafa.de