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Die meisten Hausbesitzer heizen mit Öl oder Gas. Nach Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks sind dabei rund drei Millionen Ölheizungen und etwa vier Millionen Gasheizungen seit mehr als 20 Jahren in Betrieb. Diese Kessel sollten ausgetauscht werden – spätestens nach 20 Jahren empfiehlt die Heizungswirtschaft die Außerbetriebnahme. Im Zuge eines Kesseltauschs bietet sich der teilweise oder vollständige Umstieg auf erneuerbare Energien an. Dafür gibt es Fördermittel. Die Fördersätze und Förderbedingungen hat die Bundesregierung dabei zum 28. Juli 2022 geändert.
Der Bund fördert den Einbau von Heizungen in bestehende Gebäude, wenn diese erneuerbare Energien nutzen. Egal, ob man selbst im eigenen Haus wohnt oder es vermietet ist.
Es gibt verschiedene Alternativen zur Öl- oder Gasheizung. Nicht jede Option lässt sich für jedes Haus nutzen.
Mit Holzpellets und anderen Holzbrennstoffen heizt Du klimaneutral und obendrein günstiger als mit Öl oder Gas. Auf Holzbrennstoffe erhebt der Staat keine CO2-Steuer, auch wenn bei der Verbrennung von Holz Kohlendioxid entsteht. Dabei wird die Menge CO2 freigesetzt, die die Bäume während ihres Wachstums aufgenommen haben.
Eine Wärmepumpe entzieht dem Boden oder der Luft Energie. Je nachdem, wie stark die Umweltwärmequelle ist, heizt die Wärmepumpe mit Strom zu, um auf eine höhere Heiztemperatur zu kommen. Verwendest Du dabei Ökostrom, heizt Du CO2-frei.
Solarthermische Anlagen nutzen die Wärme der Sonnenstrahlung. Allerdings kannst Du mit einer solarthermischen Anlage allein kein Haus in Deutschland beheizen, aber einen erheblichen Teil Deines Warmwasserbedarfs decken.
Willst Du lediglich Deine Heizung tauschen, aber Dein Haus nicht vollständig energetisch sanieren, kannst Du von staatlichen Zuschüssen profitieren, wenn Du künftig mit erneuerbaren Energien heizt. Geregelt ist das im Programm Bundesförderung energieeffiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Ist Deine bisherige Heizung mindestens zwei Jahre in Betrieb, kannst Du Fördermittel für den Austausch gegen diese Systeme erhalten:
Wurde ein Förderantrag bis 14. August 2022 eingereicht, gelten noch die älteren, höheren Fördersätze des BEG. Aber: Es wird aber pro Antragsteller nur ein Antrag gewährt. Für alle Anträge, die seit 15. August 2022 gestellt werden, gelten die im vorangegangenen Abschnitt genannten Zuschüsse.
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