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Der Großteil der Heizungen in deutschen Heizungskellern ist veraltet und verbraucht mehr Heizenergie als notwendig. Entsprechend entstehen bundesweit unnötig hohe CO2-Emissionen durchs Heizen. Durch das Modernisieren von ineffizienten Heizkesseln und das energetische Sanieren von Häusern mit schlechtem Energiestandard lassen sich jährlich erhebliche Mengen an CO2 vermeiden. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem Klimapaket und dem Klimaschutzgesetz die Förderung für effiziente und klimafreundliche Heizanlagen ab 2020 noch einmal verbessert. Auch Länder und Kommunen fördern den Austausch und das Modernisieren von Heizungen.
Zum 1. Januar 2020 hat sich die staatliche Förderung für eine neue Heizung entscheidend verändert: Gasbrennwertheizungen werden nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien gefördert, Ölbrennwertheizungen gar nicht mehr.
Bei der Förderung für Heizungen werden nun im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse zwischen 20 und 45 Prozent für eine neue Heizung gezahlt. Der Fokus liegt dabei auf erneuerbaren Energien, entweder als alleinige Wärmequelle oder in Kombination mit einer Gasheizung. In Neubauten werden nur Erneuerbare-Energien-Heizsysteme, also Solarthermie-, Biomasse- und effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert. Für Solarthermie gilt ein Fördersatz von 30 Prozent, bei Biomasse und Wärmepumpe werden 35 Prozent gefördert.
In Bestandsbauten ist dagegen eine Förderung von bis zu 45 Prozent möglich. Als Bestandsbauten gelten jene, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Heizsystem ersetzt wird, das vor mehr als zwei Jahren in Betrieb genommen wurde.
Für Gasbrennwertheizungen erhalten Sie 20 Prozent Förderung, wenn die Anlage “renewable ready” ist – also innerhalb von zwei Jahren um eine erneuerbare Energiequelle (z. B. Solarthermie) erweitert wird.
Für eine Gas-Hybridheizung in Kombination mit einer Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage werden 30 Prozent Förderung gezahlt. Basiert das Heizsystem ausschließlich auf erneuerbaren Energien (“EE-Hybrid” – die Kombination einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage mit Solarthermie), erhalten Sie einen Zuschuss von 35 Prozent.
Ölbrennwertheizungen werden generell nicht mehr gefördert. Steigen Sie jedoch von Öl auf Gas-Hybrid- oder eine Hybridheizung aus komplett erneuerbaren Energien um, erhöht sich der jeweilige Fördersatz noch einmal um einen Öl-Austauschbonus von +10 Prozent.
Eine Gasheizung wird gefördert, wenn Sie bereits bei der Installation “renewable ready” ist. Das bedeutet, dass die Steuerungs- und Regeltechnik für den erneuerbaren Teil des Heizsystems ebenso verbaut sein muss, wie der Speicher für die Wärme aus erneuerbaren Energien.
Die Installation des erneuerbaren Teils der Heizung hat innerhalb von zwei Jahren zu erfolgen – ansonsten muss die Förderung zurückgezahlt werden. Darüber hinaus muss ein hydraulischer Abgleich nach Installation der Gasbrennwertheizung durchgeführt werden.
Wenn Sie nur eine neue Gasheizung ohne erneuerbare Energien kaufen und installieren lassen, können Sie maximal die Montageleistung von der Steuer absetzen.
Bei einer Gas-Hybridheizung kombinieren Sie die Gasbrennwertheizung mit einer erneuerbaren Wärmequelle (Solar, Wärmepumpe, Biomasse) und erhalten je nach bisher genutzten Energieträger 30 bis 40 Prozent Förderung.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde §35c im Einkommenssteuergesetz eingeführt. Demnach können nun 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) für Aufwendungen zur energetischen Modernisierung in selbstgenutztem Wohnraum über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus lassen sich die Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung bis zu 50 Prozent absetzen.